Wissenswertes rund um das BZF

Das BZF

Das Flugfunkzeugnis berechtigt dich zur Ausübung des Flugfunks. Außerdem ist es Bestandteil der Pilotenausbildung.

Der Zeitpunkt des Erwerbs ist dem Flugschüler freigestellt. Es ist allerdings sehr empfehlenswert, das Flugfunkzeugnis bereits vor Beginn der Pilotenausbildung zu erwerben, um die spätere Ausbildung nicht zu verzögern.

Wenn du deinen BZF-Kurs bei uns belegst, hast du aufgrund unseres Lernkonzepts den großen Vorteil, bereits mit einem breit gefächerten Theoriewissen in die Pilotenausbildung starten zu können, und du wirst mit hoher Wahrscheinlichkeit weniger Flugstunden benötigen.

BZF 1 oder BZF 2

Das Flugfunkzeugnis Klasse 1 (BZF 1) berechtigt zum Sprechfunk in deutscher und englischer Sprache nach Sichtflugregeln.

Das Flugfunkzeugnis Klasse 2 (BZF 2) berechtigt zum Sprechfunk in deutscher Sprache innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Sichtflugregeln.

Du willst später auch ins Ausland fliegen oder den Sprechfunk in englischer Sprache durchführen? Dann sparst du dir Zeit und Geld, wenn du gleich das BZF 1 erwirbst.

Beim BZF 1 ist ein weiterer Prüfungsteil gefordert. Dieser beinhaltet das Übersetzen eines englischen Textes aus den Luftfahrthandbüchern (AIP VFR & AIP) von Englisch nach Deutsch. Hierfür genügt Schulenglisch und eine entsprechende Vorbereitung. Wir stellen dir dafür Beispieltexte und eine Vokabelliste zur Verfügung.

BZF Prüfungsablauf

Die BZF Prüfung wird häufig bei einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt. Es besteht die Auswahl zwischen Berlin, Bremen, Eschborn, Köln, Leipzig, München und Reutlingen.

1. Schriftliche Prüfung
Es erfolgt ein Multiple-Choice-Test mit 100 Fragen. Es müssen mindestens 75 Fragen richtig beantwortet werden. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten. Dieser Prüfungsteil entfällt für Teilnehmer, die ein BZF 2 besitzen und die theoretische Prüfung bereits abgelegt haben.

2. Praktische Prüfung
Durchführung des Sprechfunkverkehrs unter Annahme eines Fluges nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle. Bei Erwerb des BZF 1 muss ein Teil der praktischen Prüfung in englischer Sprache durchgeführt werden.

3. Englischprüfung
Dieser Teil wird nur beim BZF 1 geprüft. Hier muss ein englischer Text aus den Luftfahrthandbüchern (AIP VFR & AIP) vorgelesen und anschließend mündlich in die deutsche Sprache übersetzt werden.